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St. Georgius

Heiden

 

30-Jähriger Krieg

Wir hören in den Jahren vor dem Dreißigjährigen Krieg immer wieder von Auseinandersetzungen der Bevölkerung mit den brandschatzenden Kriegshorden: so werden im Jahre 1600 drei Soldaten aus Anholt von den Eingesessenen zu Buldern und Hiddingsel todgeschlagen, 1601 werden fünf holländische Reuter wegen geraubten Pferden auf dem Hofe des Schulzen Hinderkinck Amts Dülmen durch dasige Schützen erschossen.


Marodierende Soldaten des Dreißigjährigen Krieges überfallen ein Dorf
(zeitgenössischer Holzschnitt)

Man richtet von Seiten des Hochstifts Münster einen  Wartschützen -Dienst ein, Soldaten oder vielleicht auch Mitglieder der Schützengilden, die auf Kosten der Kirchspielseingesessenen die Bevölkerung vor den umherstreifenden Kriegshorden zu warnen und zu schützen haben. Im Jahre 1606 hören wir von den zur Defension dieses Stifts gegen die Streifereyen angesetzten Führern und geworbenen Soldaten", 1615 von der Anordnung der Führerschaften und Rotten zum inneren Defensionswesen dieses Stifts", offensichtlich milizähnlichen Verbänden unter Leitung der sogenannten Führer“, die in späteren Jahren die polizeilichen Aufgaben innerhalb der Kirchspiele wahrnehmen. Der Ort Heiden wird von diesen kriegerischen Wirren nicht verschont: im Jahre 1613 berichtet der Pfarrer Hermann Ebbeler an die fürstbischöflichen Räte in Münster, es werde ihnen

leider mehr den genugsamb kundig sein, welcher gestalt durch die vieljahrige Kriegsemporungen daß Kerspel heiden mit sonderlich vnglück der streuffenden rotten angegriffen, auch anno 1602 vnd 1605 vom Gott dem Almechtigen mit gar erbärmlicher brunst vnd feirrs noth heimgesucht, wodurch wir in die äußerste armuth vnd elende gerhaten.

Diese und andere Schicksalsschläge mögen im Jahre 1613 den Anlass gebildet haben, das gewiss altbekannte Vogelschießen der Schützengilde besonders hervorzuheben oder wiederzubeleben und, nach dem Vorbild anderer Gilden, den Schützenkönig mit silbernen Kleinodien auszuzeichnen. Die älteste der Plaketten des Heidener Allgemeinen Bürgerschützenvereins trägt die Jahreszahl 1613, sie ist der erste Nachweis für die Existenz einer Schützengilde in Heiden. Die ältesten Silberschilde der Schützenbruderschaften Leblich und Nordick stammen aus dem Jahre 1654 bzw. aus dem 20. Jahrhundert.

Aus den Jahren 1613 bis 1615 ist der oben bereits erwähnte Schriftwechsel des Pfarrers Hermann Ebbeler mit der münsterschen Regierung wegen der Genehmigung eines Jahrmarktes überliefert, doch hat die Einrichtung des Jahrmarktes, aus dem später die Heidener Kirmes hervorging, nichts mit dem Vogelschießen oder einer etwaigen Gründung der Schützengilde zu tun. Der einzige Hinweis auf die Schützengilde ist das Schützenkleinod mit der Jahreszahl 1613.

Der Dreißigjährige Krieg

Der älteste Hinweis auf das Bestehen einer Schützengilde in Heiden stammt also, wie wir sahen, aus einer unruhigen Zeit. Daran ändert sich vorläufig nichts - im Gegenteil: die Greuel des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) überziehen das Land in immer neuen Wellen, und immer wieder berichten die Quellen von Auseinandersetzungen zwischen einheimischen Schützen und Angehörigen fremder Kriegsvölker. So erfahren wir beispielsweise, daß 1627 im Amt Stromberg von dasigen Eingesessenen drei Reiter der Kompanie des Hauptmanns Dumont St. Eloy, im Jahr darauf zwei Tillysche Reiter, im Jahre 1630 im Amt Bocholt ein Reiter des Grafen von Nassau erschossen werden . Aus Epe wird für das Jahr 1632 berichtet von einer Rott Soldaten welche sich für schwedische Reuter ausgegeben, und zu Epe mit den Einwohnern in ein Schermützel gerathen, wobey etliche Eingesessene und ein Soldat tod geblieben. Auch das Kirchspiel Heiden betreffend wird 1628 Schlimmes überliefert, nämlich ein Einfall der Mansfeld und Styrumschen Reuter in das Dorf Heiden, Plünderung der Kirche, Mißhandlung des Pfarrers Ebbeler, demselben entnommene Schatzungsgelder und sonstzugefügten Schaden.

Ab 1634 bis 1648 ist das Land von den Hessen besetzt, die es bis zum letzten aussaugen und peinigen. Allein in den ersten sieben Monaten des Jahres 1636 erpressen sie aus dem Heidener Kirchspiel 648 Reichstaler, für jene Zeit eine hohe Geldsumme. Die fürstbischöfliche Regierung versucht den Übergriffen zu begegnen durch Befestigungsmaßnahmen und die Aufbietung des Landvolkes, d.h. vor allem der Schützengilden, doch ohne großen Erfolg. Die Landbewohner flüchten sich bei nahenden Kriegshorden in den dicht um die Kirche gebauten und leichter zu verteidigenden Kring der Kirchhöfner, d.h. der Kleingewerbetreibenden am Kirchhof. So haben wir uns auch die Keimzelle des Dorfes Heiden vorzustellen. Oder sie verstecken sich und ihr Vieh, z.B. in den sogenannten Pärdeställen in der Voßplacke. Diese halb natürliche, halb künstliche Wallanlage stammt vermutlich aus dem Hochmittelalter, mag aber auch im Dreißigjährigen Krieg noch als Bauernfliehburg für die angrenzenden Bauerschaften gedient haben.

Der Friedensschluß zu Münster und Osnabrück im Jahre 1648 brachte zwar ein Ende der Kriegshandlungen und nach einigen Jahren auch den Abzug der hessischen Truppen, machte aber die Einrichtung der Schützengilden nicht überflüssig, zumal noch lange Zeit entlassenes Kriegsvolk räubernd umhergezogen sein dürfte. Der neue Fürstbischof von Münster, Christoph Bernhard von Galen, förderte daher auch das Schützenwesen auf dem Lande mit allem Nachdruck. Er erließ im Jahre 1650 eine Verordnung, in der die Aufgaben der sogenannten Kirchspielsführer geregelt wurden, ehemaliger Soldaten, die als Polizeibeamte gleichzeitig das Kommando über die Schützen eines Kirchspiels erhielten. In dieser Verordnung heißt es u. a., der Führer habe darauf zu achten, daß jeder steuerpflichtige Hof (jedes schatzbare Erbe) wohlbewaffnet sei und daß ein jeder mit nothdürftigem Kraut und Loeth (Pulver und Blei) wohl versehen seie, dass wann es die Noth zu gebrauchen geben thäte, sich Keinmand (niemand) zu beklagen hätte. Diese Führer, so entnehmen wir einer späteren Verordnung von 1688, hatten sechsmal im Jahre, an amtlich festzulegenden Tagen, die waffenpflichtigen Haus- und Kirchspiels-Leute zu mustern und in den Waffen zu üben.

Quelle: Tradition und Gemeinschaft, 375 Jahre Schützenwesen in Heiden
Allgemeiner Bürgerschützenverein St. Georgius e.V. Heiden/Westfalen 1988

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