Borkener Zeitung, 08. August 2010
Bis zum Jahr 1925 waren in Heiden zwei Schützenvereine aktiv. Die Junggesellen und "Alten" feierten ihr jeweils eigenes Schützenfest. Mit Sitzung vom 20. Mai 1925 hatte sich ein Beratungsausschuss getroffen. Hierbei wurde über einen gemeinsamen Schützenverein beraten. Es sollte der Allgemeine Bürgerschützenverein St. Georgius gegründet werden. Jung und Alt sollten nun ein gemeinsames Schützenfest feiern. In dieser Sitzung wurde ein vorläufiger Vorstand gewählt. Als vorläufigen Vorsitzenden wurde Ferdinand Voth, vorläufiger Schriftführer Klemens Langenhoff und Bernhard Harke als vorläufigen Rechnungsführer bestimmt.
Am 06. Juni 1925 wurde eine Hauptversammlung einberufen. Hierzu wurden alle Jungen und Alten eingeladen um sich über eine Satzung zu einigen. Die vorbereitete Satzung wurde allerdings von den Jungen abgelehnt. Da einige Geladene aufgrund ihrer Arbeitszeit nicht teilnehmen konnten, wurde eine erneute Sitzung am 11.Juni 1925 einberufen.
Die Junggesellen hatten sich aber auch in der zweiten Sitzung gegen die Satzung ausgesprochen. Aufgrund der geschlossenen Zustimmung der Alten, wurde die Satzung trotzdem angenommen und der Verein ins Vereinsregister eingetragen. Der am 20. Mai 1925 gewählte Vorstand wurde beauftragt, alles weitere für ein "Allgemeines Bürgerschützenfest" zu veranlassen. Es sollte erstmals ein gemeinsames Schützenfest gefeiert werden.
Um eine Einigung mit den Junggesellen zu erzielen, wurde eine erneute Sitzung am 11. Juli 1925 einberufen, wozu alle Jungen zahlreich erscheinen sollten. Es wurde sich nach Änderung einiger Satzungsparagraphen doch noch geeinigt.
Nun, wo sich Jung und Alt geeinigt hatten, wurde ein gemeinsamer Vorstand und Offizierskorps gewählt. Als Schützenfesttermin wurde der 09. und 10. August 1925 benannt.
In der Sitzung vom 15. Juli 1925 wurden zahlreiche Aufgaben vergeben. Das Festzelt mit Bewirtung wurden an den Vereinswirt Josef Ebbing vergeben, Musik an Heinrich Küper und die Stellung der Spielleute an Heinrich Feldmann.
Die Beschaffung von Gewehren und Munition, Aufstellung der Vogelstange und Bestellung der Eintrittskarten und Tanzkontroller wurde in der Sitzung am 19. Juli 1925 beschlossen.
Gleichzeitig wurde der Rechnungsprüfer Bernhard Harke beauftragt, den zu zahlenden Betrag des Festwirts und alle Eintrittsgelder einzuholen. Da alle Vorbereitungen getroffen waren, konnte sich das bevorstehende Schützenfest würdig den vorangegangenen anreihen. Am zweiten Wochenende im August konnte nun das erste gemeinsame Schützenfest von Jung und Alt gefeiert werden.